Rechtliche Informationen bzgl. Ü / CE Kennzeichnung
Europäische Technische Bewertung gemäß Art. 19 Abs. 1 Bauproduktenverordnung
Als Nachweis für die Erfüllung der bauaufsichtlichen Anforderungen kommt an Stelle der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (Ü-Kennzeichen) auch eine Europäische Technische Bewertung (Art. 19 Abs. 1 Bauproduktenverordnung, ETA) in Betracht. Dabei ist zu beachten, dass bei Vorliegen einer ETA, die ETA als einzige Nachweismöglichkeit verbleibt.